Ich habe bisher noch nie auf ein „Ey, du hast keine TÜV-Plakette dran!“ – mit einem „Ich brauche keinen TÜV!“ geantwortet. Aber tatsächlich stimmt das bei unserem NIU-Roller, denn die Kategorie L1e-B benötigt eben keine Hauptuntersuchung. Im folgenden schreibe ich in der WIR-Form, denn die Erlebnisse habe ich mit meiner Freundin durchgestanden.
Welche Gründe sprechen für eine Zulassung?
Tatsächlich haben uns direkt mehrere Gründe zu einer freiwilligen Zulassung bewogen, die ich hier kurz darstellen möchte.
- kein Kennzeichen-Wechsel mehr im Februar
- mehr Sicherheit im Straßenverkehr – endlich kein „bäh, blöder 45er Roller!“ mehr
- sammeln von schadenfreien Jahren in der Versicherung
- Vollkasko optional möglich
- weniger Gebühren für die Versicherung und
- THG-Quote möglich
Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass die Akzeptanz im Straßenverkehr mit einem „richtigen“ Kennzeichen deutlich besser geworden ist. Wir wurden in den letzten 300 km weder bedrängt, noch geschnitten oder beleidigt.
Wie lange dauert eine Zulassung und wie läuft das ab?
Wer bereits ein Versicherungskennzeichen für seinen Roller oder sein Moped hat, kennt das einfache Verfahren ja bereits. Eine Zulassung ist entsprechend etwas umfangreicher, da ihr auf die Zulassungsstelle müsst und einmal ein Kennzeichen prägen lasst. Damit ihr aber keine bösen Überraschungen erlebt, schildere ich hier einmal meine Erlebnisse.
In unserem Fall handelt es sich um eine Zulassung eines bereits gebrauchten NIU, ein Neufahrzeug lässt sich etwas unkomplizierter zulassen.
Die Vorbereitung
Ich habe meine bisherige Versicherung kontaktiert und natürlich der Zulassungsstelle vorab eine Mail (ein Beispiel erhalten meine Kunden auf Anfrage und im Premium-Paket) gesandt. Dabei schildere ich unsere Absicht und erhalte recht schnell eine Rückmeldung. Im Detail hat mir meine bisherige Versicherung zugesagt, dass das Verfahren unlängst bekannt sei und ich nach Zulassung eine Kopie der Zulassung und mein bisheriges Versicherungskennzeichen zur Kündigung zurücksenden soll.
Die Zulassungsstelle hat mir via Mail bestätigt, dass das Verfahren auch dort bekannt sei und die Mitarbeiter*Innen mit dem Verfahren betraut sind. Entsprechend muss nur noch die maximale Breite des Platzes für das neue Kennzeichen am Roller vermessen werden und ggf. ein Wunschkennzeichen reserviert werden. Außerdem müsst ihr bei einer Kfz-Versicherung eine sogenannte eVB-Nummer beauftragen.
Die Zulassung
Der erste Termin bei der Zulassungsstelle war an einem Freitag um 11:45 Uhr angesetzt. Entsprechend muss ich ja nicht weiter beschreiben, dass wir ohne Zulassung und ohne Kennzeichen um kurz nach 12 auf einen weiteren Termin vertröstet wurden. (so viel zum Thema, dass der Ablauf bekannt sei!)
Tipp: nehmt unbedingt den Kaufvertrag und das CoC mit!
Beim eigentlichen Termin hatten wir aber einen sehr kompetenten Mitarbeiter, der mit folgenden Wünschen von uns konfrontiert wurde:
- E-Roller freiwillig zulassen
- NIU N-Pro (gibt es so nicht mehr und ist im COC als N1S deklariert)
gerne ein E im Kennzeichen (Wichtig wenn ihr öffentlich laden wollt!)- Kennzeichen nicht breiter als 22 cm
- keine HU notwendig
Nach dem Sammeln der Daten und dem Vorbereiten der Zulassung im System sind wir schon einmal unser Kennzeichen prägen gegangen. Hier zeigte sich leider ein Nachteil der NIU-Fahrzeuge mit dem geringen Bauraum für ein Kennzeichen. Da nur maximal 22 cm breite Kennzeichen in den Bereich passen, aber nur 24 cm breite Plaketten verfügbar waren, begann eine kleine Odyssee.
Letztendlich haben wir uns aber – um weiteren Aufwand und Stress zu ersparen – für ein 24er Kennzeichen entschieden und letztendlich Anpassungen an unserem NIU durchgeführt.
Das Ergebnis
Nachdem das neue Kennzeichen verbaut und das alte Kennzeichen nebst Kopie der Zulassung verschickt war, haben wir direkt eine Tour unternommen. Wie eingangs erwähnt, steigt die Akzeptanz nun sofort und es klappert natürlich auch weniger!
Dennoch haben wir es uns nicht nehmen lassen noch am gleichen Tag die THG-Quote für unseren Roller zu beantragen. Das haben wir bei Elektrovorteil.de durchgeführt, da wir hier bereits gute Erfahrungen gesammelt haben.
Die Kosten für die Zulassung
Hier müssen wir unterscheiden zwischen einmaligen Kosten für die Zulassung und dauerhaften Kosten/Einsparungen durch die freiwillige Zulassung. Im Folgenden sollen die Daten einmal grob – und natürlich exemplarisch für unseren Fall – dargestellt werden.
Die Zulassung
Insgesamt haben wir für die Zulassung bezahlt:
- Ausstellen der Zulassung und Erfassen der Daten: 44 EURO
- Erstellen eines Kennzeichens: 11 EURO
- Fahrt zur Zulassungsstelle: mit dem NIU geschenkt! 😉
Folgekosten oder Einsparungen
Bisher hat uns unsere Versicherung mit Teilkasko ca. 60 EURO im Jahr gekostet. Die neue Versicherung wird bei ca. 20€ liegen. Dazu kommt noch die THG-Quote von derzeit 290€. Oder teilweise sogar noch mehr – siehe Vergleich.
Insgesamt ergibt sich für uns eine Rückzahlung von ca. 350 EURO pro Jahr und durch die Zulassung von ca. 300 EURO im ersten Jahr. Damit könnten wir für den NIU für ca. 30.000 km Strom laden.
Fazit
Wir würden es jederzeit wieder tun, auch wenn die eigentliche Prozedur etwas holprig war. Insgesamt entschädigt aber das enspanntere Fahren und die jährliche Rückzahlung enorm. Naja, und natürlich die Hinweise auf die fehlende TÜV-Plakette, die ggf. zu einem angenehmen Gespräch überleitet.
Solltet ihr ähnliche Erfahrungen mit der Zulassung gemacht haben oder generell Fragen zum Ablauf haben, dann schreibt mir gerne eine Nachricht oder einen Kommentar.
4 Antworten auf „Tipp zur THG-Quote – freiwillige Zulassung von E-Mopeds“
Hallo, habe heute meine E-Roller (mit 45 km/h) Gem. §3 Abs. 3 zugelassen.
Habe meinen Roller über das Internet gekauft und bezahlt. Auf der Rechnung stand keine Fahrgestellnummer, darum musste ich ein zweites mal zur Zulassungsstelle!
Mein “ E “ im Kennzeichen wurde auch nicht akzeptiert.
Habe leider noch keine Nachvollziehbare Erklärung gefunden.
Vielleicht hat jemand Hinweise warum?
Ein E im Kennzeichen darfst du auch nicht führen – also das ist schon gut. Begründet ist das im EMoG (Elektromobilitätsgesetz), welches diese Kategorie einfach nicht „kennt“. Dort hat man sicher beim Erstellen der Vorgaben nicht daran gedacht, dass es das Mittel der freiwilligen Zulassung gibt.
[…] ich jedoch bereits in meinem Blogbeitrag hier berichtet hatte, konnte mit einem „Trick“ auch das nur regional förderfähige Fahrzeug mit […]
Ich wollte meinen N1S heute dem technischen Dienst der Zulassungsbehörde Berlin vorstellen. Der Gute Mann sagte mir dann dass er mir eine Kennzeichengröße vorgeschrieben muss. Wollt ihr mal rate welche Größe das Land Berlin für die kleinen Roller nur erlaubt? Na klar, nur 280mm x 200 mm (Anlage 4, Abschnitt1, Satz 2b FZO)!
Wie ihr wisst passt in die Aussparung des NIU max. 220 mm. Was ja auch Sinn macht denn nach Satz 2C haben Kraftradkennzeichen eine Breite von max. 220mm. Es gibt bei NUI Umbausätzte mit zusätzlicher Kennzeichenbeleuchtung zu kaufen, das müsste ich nachträglich installieren dann könne ich nochmal vorbei kommen. Über optische Aspekte möchte ich lieber nicht sprechen. WTF So ein Schwachsinn!