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THG-Quote für Motorroller vor dem Aus?

Freiwillige Zulassung für 45 km/h-Fahrzeuge gestorben?

Tipp: Hier gibt’s die aktuellen Top-THG-Deals.

Kaum jemand wird verneinen können, dass besonders elektrische Kleinfahrzeuge wie Roller, Motorräder oder Kabinenroller nicht nur sehr viel Platz einsparen, sondern natürlich auch besonders sparsam mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umgehen. Natürlich ist besonders diese Fahrzeugklasse auch erschwinglich, was sich auch an den Zulassungszahlen verdeutlicht. Dennoch schlagen beispielsweise E-Kabinenroller in der Anschaffung deutlich vergleichbare Verbrennermodelle.

Nicht verwechseln mit Kleinstfahrzeugen nach der eKFV, denn diese sind grundsätzlich ausgenommen von der freiwilligen Zulassung:

Zitat eKFV §1 (1):
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen.

Wie ich jedoch bereits in meinem Blogbeitrag hier berichtet hatte, konnte mit einem „Trick“ auch das nur regional förderfähige Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h die THG-Quote erhalten. Die Modelle mit einer „bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h“ erhalten ja ohnehin eine Zulassung und damit die Quote.

Aktuell verdichten sich jedoch die Rückmeldungen, dass seitens der Politik aktiv gegen diese legitime Vorgehensweise gehandelt wird bzw. werden muss und somit viele Neukunden keine Zulassung erhalten und entsprechend auf die Quote verzichten müssen. 

So lief es bisher ab

Grundsätzlich war das Vorgehen bei einer freiwilligen Zulassung seit Jahren bekannt. Die E-Fahrzeugbesitzer müssen mit einer Versicherung sprechen und eine elektronische Versicherungsbescheinigung erhalten (eVB), ein CoC-Dokument (Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung)) und einen Kaufvertrag vorhalten und final natürlich einen Termin bei der Zulassungsstelle erhalten. Klingt einfach, ist es aber nicht!

Ich habe es im Selbstversuch getestet und dabei meinen NIU-Roller umgemeldet bzw. freiwillig zugelassen. Meine Erfahrungen habe ich in diesem Blogbeitrag geschildert. Die Vorteile dabei sind mannigfaltig, denn neben der THG-Quote versprechen diese beispielsweise auch deutlich mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Hier eine grobe Übersicht:

  1. kein Kennzeichen-Wechsel mehr im Februar
  2. mehr Sicherheit im Straßenverkehr – endlich kein „bäh, blöder 45er Roller!“ mehr
  3. sammeln von schadenfreien Jahren in der Versicherung
  4. Vollkasko optional möglich
  5. weniger Gebühren für die Versicherung

Die Praxiserfahrung zeigt dabei, dass dies keine Wunschvorstellungen sind, sondern dass sich das Fahrgefühl deutlich gebessert hat. Bis auf die Tatsache, dass man gelegentlich auf die fehlende TÜV-Plakette angesprochen wird – von Passanten oder dem Ordnungsamt. 😉

Kein E-Kennzeichen bei E-Rollern!

Erschüttert melden mir aktuell viele User in Foren und auch via Mail, dass diese kein E im Kennzeichen erhalten dürfen. Ein User hat dies dabei besonders passend ausgedrückt:

„Auf dem Weg zur Zulassungsstelle stand an der Ampel ein dicker BMW mit 4 fetten qualmenden Auspuffrohren vor mir. Dieser war anscheinend ein PlugIn-Hybrid, denn es prangte ein dickes E im Kennzeichen. Bei der Zulassung meines NIU-Rollers wurde mir dann das E untersagt. Sieht so die E-Mobilitätsförderung in Deutschland aus?“

Ich hatte daher einmal recherchiert und auch auf der Zulassungsstelle nachgefragt und dabei sehe ich die Aussage bestätigt. Das E im Kennzeichen eines E-Rollers mit freiwilliger Zulassung kann nicht gewährt werden, da diese Fahrzeug-Kategorie im Elektromobilitätsgesetz nicht vorgesehen ist. Bereits hier verhärtet sich der Verdacht, dass bei der Erstellung der Gesetzesgrundlage die freiwillige Zulassung nicht beachtet wurde.

Für alle, die der juristische Hintergrund interessiert:

Dass es keine E-Kennzeichen für L1e-Fahrzeuge gibt, liegt daran, das das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (EmoG), in dem die E-Kennzeichen geregelt sind, in §1 explizit die Fahrzeugklassen nennt, für die es angewandt wird.

War es das mit der kleinen Förderung für E-Mopeds?

Diskutiert wird aktuell, ob es überhaupt noch die Möglichkeit geben wird, die freiwillige Zulassung durchzuführen. Zwar gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gesetzliche Grundlage für ein Untersagen der Zulassung, aber aktuelle Medienberichte decken sich mit Kunden- und Händlerfeedback.

So arbeitet das von der FDP geführte Bundesverkehrsministerium Medienberichten zufolge derzeit an einer Neufassung der Zulassungsverordnung, um das „Schlupfloch“ der freiwilligen Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge zu schließen. Dies wurde mir auf Nachfrage bei einigen Zulassungsämtern auch bestätigt. Allerdings sind Inhalte der Verhandlungen weitestgehend unbekannt. Außerdem wird aktuell bei sehr vielen Zulassungsämtern eine andere Strategie durchgeführt: die formale Ablehnung aus einem Wildwuchs von nicht eingehaltenen Vorgaben. Bestätigt hat sich dies beispielsweise auch von der (ebenfalls von der FDP geführten) Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, denn dort sind laut Medienberichten ganz offiziell Zulassungsstellen angewiesen worden, die freiwillige Zulassung von E-Scootern und co. abzulehnen.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind das die häufigsten Ablehnungsgründe für eine freiwillige Zulassung, die uns von Usern und Händlern zugeleitet wurden:

  1. „freiwillige Zulassung“ heißt, dass diese für Zulassungsstellen freiwillig sei
  2. Bauartbedingt passe das benötigte Kennzeichen nicht an den Roller (häufig werden ausschließlich 28 cm breite Kennzeichen vergeben)
  3. Ohne ein E im Kennzeichen dürfe man nicht am Straßenverkehr teilnehmen
  4. Benötigt werde zwingend eine TÜV-Plakette
  5. Das Fahrzeug müsse vorgeführt werden, damit die Kennzeichenbeleuchtung geprüft werden könne (stimmt aber tatsächlich!)
  6. Für Kunden mit Moped-Kennzeichen: eine doppelte Zulassung sei nicht möglich
  7. Freiwillige Zulassung können seitens der Zulassungsstellen beliebig verschoben werden (Personalmangel)
  8. Der Datenabruf vom Kraftfahrtbundesamt sei nicht möglich
  9. Es sei eine vorherige Prüfung durch einen Sachverständigen notwendig
  10. Der Kaufvertrag sei ungültig, da dieser auf den Tag der Zulassung terminiert werden solle

Bis zu 300€ pro Jahr für den E-Roller möglich

Derzeit ist es noch möglich auf Antrag gemäß §3 III Nr. 3 FZV eine Zulassung für Kleinkrafträder bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h durchzuführen. Beachtet werden sollte hier jedoch, dass auf die Ausgabe einer TÜV-Plakette gemäß § 29 StVZO verzichtet wird. Es wird folgend eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt und das CoC-Papier mit dem Datum der Erstzulassung und einem offiziellen Stempel versehen. Dieses gilt dann analog dem ehemaligen KFZ-Brief als Zulassungsbescheinigung Teil II. Ausschlaggebend für die Beantragung der THG-Quote ist dann die Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Vermerk „Elektro“ im Feld P.3.

Fazit

Obwohl die freiwillige Zulassung oft als Schlupfloch diffamiert wird, stellt diese doch ein legales Mittel zur Förderung von Rollern, Kleinstfahrzeugen – und kleinen Nutzfahrzeugen dar. Nicht ohne Grund boomen E-Roller und deren Zulassungszahlen hat sich seit 2022 fast vervierfacht! Ernüchternd sind die Zahlen dennoch, denn „nur“ 8.026 Elektroroller wurden 2022 in Deutschland neu zugelassen.

Bezugnehmend auf das engagierte Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 15 Mio. Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen und den Verkehrssektor massiv umzugestalten, kommen die aktuellen Entwicklungen eher einem Bremsklotz gleich. Gab es bei euch ähnliche Probleme bei der freiwilligen Zulassung? Dann schreibt uns gerne in die Kommentare!


Quellen:

https://elektrovorteil.de/blog/posts/thg-pramie-jetzt-auch-fur-kleinkraftrader

https://sparmanufaktur.de/freiwillige-zulassung-von-e-mopeds/

https://www.spiegel.de/auto/e-bike-kaufen-oder-e-roller-extrageld-dank-thg-quote-auch-fuer-fahrer-kleiner-e-fahrzeuge-a-dd69fcff-ccd9-4500-9f6e-35b41188ae7a

https://efahrer.chip.de/news/thg-praemie-fuer-e-roller-vor-dem-aus-darum-sollten-sie-nicht-mehr-lange-fackelneln_109043

https://www.electrive.net/2023/02/01/zulassung-von-e-rollern-hat-sich-2022-fast-vervierfacht/

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THG-Quote in 2023 – weniger als gedacht!

Bild von Paul Brennan auf Pixabay

THG-Anbieter für 2023 im Vergleich

Für die meisten EV-Fahrer scheint es derzeit immer noch eine willkommene Überraschung zu sein, dass das eigene Elektrofahrzeug Geld verdient. Doch so schnell wie der Geldsegen kam, stellt sich beim Menschen auch ein Gewohnheitseffekt ein und viele empfinden ein Absinken der Quote sehr negativ.

Daher schauen wir uns in diesem Beitrag nicht nur die Prämienhöhe in 2023 an, sondern teilen auch ein paar Reaktionen mit. Denn – Spoiler – es gibt nächstes Jahr deutlich weniger Quote!

Was ändert sich in 2023?

Das Umweltbundesamt, kurz UBA, hat erst vor wenigen Tagen Handlungsempfehlungen für die THG-Quotenvermittler veröffentlicht. Dabei soll die Bearbeitung effizienter und schneller erfolgen und natürlich Missbrauch vorgebeugt werden. Hier ein paar Auszüge aus dem Papier des UBA:

  1. Die Übermittlung der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zukünftig ausreichend. Von einer Übersendung der Rückseite ist daher abzusehen.
  2. Wir bitten darum, die Zulassungsbescheinigungen möglichst korrekt ausgerichtet einzureichen (Scan/Kopie nicht auf dem Kopf stehend oder seitlich gedreht).
  3. Es ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigungen möglichst ausschließlich auf neutralen Hintergründen (z. B. weiße Oberflächen/Scanner- Hintergrund) eingereicht werden.
  4. In der vom Umweltbundesamt zur Antragstellung bereitgestellten Excel-Vorlage ist in Spalte C das Datum der vorgelegten Zulassung anzugeben (Feld I auf Seite 1 der Zulassungsbescheinigung Teil I). Es ist nicht das Datum der Erstzulassung (Feld B auf Seite 2 der Zulassungsbescheinigung Teil I) anzugeben.

Wie ihr gut seht, kann es zukünftig passieren, dass ihr noch einmal einen ordentlichen Scan oder ein gutes Foto eurer Zulassung Teil 1 machen müsst. Die Vermittler werden zwar mit eigenen Algorithmen Verbesserungen vornehmen, aber manchmal ist das eben nicht möglich.

Außerdem seht ihr, dass zukünftig die Vorderseite genügt – ihr werdet also demnächst noch schneller den Antrag stellen können und die Anbieter werden entsprechend ihre Seiten anpassen. Abschließend seht ihr aber auch, wie man in einer digitalen Welt arbeitet, denn Excel-Tabellen scheinen immer noch eine universelle Schnittstelle zur Datenübertragung darzustellen. 🙂

Wieviel Geld gibt es nächstes Jahr?

Grundsätzlich gibt es etwas weniger als bisher! Aber das ist natürlich kein Grund direkt in das Kopfkissen zu weinen, denn zusammenfassend verdient unser Auto, Roller oder Nutzfahrzeug immer noch viel Geld, denn die Auszahlung ist für Privatkunden ja steuerfrei!

Dennoch werden wir uns auf ca. 20% weniger Auszahlung einstellen müssen und viele Angebote, die derzeit noch mit 400€ und mehr Auszahlung locken, beziehen sich noch auf das Jahr 2022! Realistisch in 2023 sehe ich derzeit zwischen 250€ und 300€ Auszahlung. Natürlich kann es aber auch immer passieren, dass Anbieter den Marketingsack weit öffnen und euch ganz spezielle Konditionen anbieten werden. Daher passe ich meine Übersicht für 2023 demnächst auch an.

Wer bietet derzeit am meisten Geld?

Derzeit haben noch recht wenig Anbieter die Zahlen für 2023 veröffentlicht, dennoch gibt es einige mutige Anbieter, die bereits offensiv damit werben. Daher hier bereits eine kleine Übersicht der derzeit besten Angebote für die THG-Quote für das Jahr 2023:

  1. Polarstern – 300€ sofort + 20€ Spende
  2. JUICIFY – 300€ sofort
  3. emobia – 270€ für 2023
  4. NextMove – 285€
  5. Elektrovorteil – 290€ ab 2023
  6. Fairnergy – 250€ plus großzügige Spende in Energiegerechtigkeit
  7. Geld für eAuto – 250€
  8. rabot.charge (Kombiprämie 2022/2023) – 650€

Tipp: Ich gehe stark davon aus, dass das Angebot von JUICIFY so nicht mehr lange aktiv sein wird. Daher solltet ihr, wenn ihr einen sehr hohen Sofortzahler bevorzugt, jetzt noch schnell zuschlagen.

Warum wird es weniger?

Der Hauptgrund für ein Absinken der Quotenhöhe stellt unser Strommix dar. Denn dieser ist im deutschen Durchschnitt bedauerlicherweise schmutziger geworden [Quelle] und das hat Auswirkungen auf die CO₂-Einsparung, die das Umweltbundesamt zertifiziert. Dieser Mix aus Öko- und Graustrom wird jedoch herangezogen, da die Elektrofahrzeuge damit geladen werden.

„In konkreten Zahlen bedeutet dies am Beispiel eines handelsüblichen E-PKWs, dass anstatt 862 Kilogramm im Jahr 2022 nur noch ~700 Kilogramm Treibhausgas im Jahr 2023 eingespart und somit angerechnet werden können.“ [Quelle Newsletter Elektrovorteil]

Weiterhin wird in verschiedenen Quellen davon berichtet, dass der tatsächliche Verbrauch und die gefahrenen Kilometer geringer sind, als ursprünglich angenommen. Entsprechend sparen Elektrofahrzeuge etwas weniger CO2 ein und können entsprechend weniger zertifizierten Ausgleich schaffen.

Wann werden die Prämien für 2023 ausgezahlt?

Voraussichtlich Ende Januar werden die ersten Anträge durch die THG-Vermittler beim Umweltbundesamt eingereicht. Jedoch erfolgt die Prüfung noch nicht ad hoc, denn vorerst werden noch die Anträge von 2022 geprüft und zertifiziert. Dies könnte durchaus erst Ende April oder später abgeschlossen sein.

Entsprechend rechne ich mit den ersten Auszahlungen für 2023 erst ab Mai oder Juni. Wer das Geld früher benötigt, muss dann zu JUICIFY greifen, denn dort erhaltet ihr die Prämie bereits in 10-15 Werktagen, nachdem ihr den Antrag gestellt habt.

Erste Reaktionen

Durch die Medienlandschaft sind die absinkenden Quoten derzeit noch nicht sehr verbreitet worden (ich habe aber schon ein paar Interviews gegeben), jedoch erreichen mich schon erste Rückmeldungen. Erstaunlich ist, dass diese bisher gar nicht durchweg negativ sind, sondern die meisten EV-Fahrer weiterhin eine Auszahlung positiv sehen – egal wie hoch diese ist.

Spannend ist auch, dass einige User, die mir geschrieben haben, derzeit sogar von einer Konsolidierung des Marktes ausgehen und somit die Differenz zwischen Sofort- und Normalzahler reduziert wird und somit mehr Dynamik in den Markt der Vermittlung kommt. Ich gehe derzeit davon aus, dass Sofortzahler in 2023 um die 220-230€ auszahlen werden. Bisher hatten wir durchaus Differenzen von über 100€ und mehr zum Normalzahlerangebot.

Fazit

Ich finde die Absenkung der Quote ist noch völlig im Rahmen und die meisten Antragssteller werden wohl kaum einen Unterschied zu 2022 feststellen. Jedoch zeigt diese Entwicklung mehrere Punkte, die ich persönlich deutlich schlimmer empfinde. Denn derzeit

  1. wird der Strommix wieder dreckiger – das ist ein Trend, den WIR nicht akzeptieren können
  2. wird die freiwillige Zulassung von E-Rollern und E-Mopeds massiv behindert. Gerade diese Klasse (spart Platz, Energie und Kosten) müsste aber umso mehr gefördert werden!
  3. wird gerade gemunkelt, dass die Quote für Zweiräder absinken oder ganz wegfallen soll. Das wäre ein fatales Zeichen!

Entsprechend bleibt es spannend und eine wirklich ruhige Phase um die THG-Quotenvermittlung ist nicht erkennbar. Doch was haltet ihr eigentlich von der Entwicklung? Schreibt es doch gerne in die Kommentare!

Weitere Informationen:

Elektrovorteil.de

Begründung von fairnergy CEO Philip Weykamp
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THG-Quote nur für E-Autos? – Eine Auswahl von außergewöhnlichen Fahrzeugen!

eKutsche auf dem Spinnerei-Gelände Leipzig Foto: Wolfgang Zeyen

Regelmäßig werde ich gefragt, ob es die THG-Quote nur für E-Autos gibt, da dies sicher die häufigste Kategorie ist. Jedoch gibt es auch ganz besondere Fahrzeuge mit teilweise recht hohen Auszahlungen.

Damit ihr einen Einblick gewinnt, welche Fahrzeuge tatsächlich für die Quote berechtigt ist, habe ich einmal einige Freunde und Kunden kontaktiert und um eine Erwähnung im Blog gebeten. Seid gespannt – aber das Bild oben gibt euch schon einen ersten Vorgeschmack.

Eine Kutsche ohne Pferde – die eKutsche in Leipzig

Es war wohl die größte Überraschung – für beide Beteiligte. Ich habe meinen Freund Joe Laube eher aus Interesse gefragt, ob dieser schon die THG-Quote für seine eKutsche beantragt hat. Die Reaktion war dann ein „Nö, um ehrlich zu sein, hatte ich das auch gar nicht auf dem Radar?!“. Aber klar, warum denn nicht, denn die eKutsche ist ein reines E-Fahrzeug und damit natürlich antragsberechtigt.

„Na ei gugge mal, da kommt ja ’ne Kutsche ohne Pferde!“

Übrigens: Wer die Kutsche einmal selbst erleben möchte, kann sich mit den folgenden Codes noch einen Rabatt sichern:

Folgende Gutscheine konnte ich für euch sichern:

  • Gutschein 100 € – 5% mit dem Code DealDoktor5
  • Gutschein 200 € – 7,5% mit dem Code DealDoktor75
  • Gutschein 300 € – 10% mit dem Code DealDoktor10

Gebt den Code bitte bei der Buchung im Feld „11. Ihre Nachricht“ ein oder sagt am Telefon einfach, dass ihr über mich auf die eKutsche aufmerksam geworden seid.

Der Elektro-Trabant von CITYSAX

Die Werte scheinen auf den ersten Blick wie beim Original, aber beim näheren Hinsehen vermisst der geneigte Leser das bekannte Rengdengdeng und den typischen blauen Dunst.

  • Leistung: 13 kW wartungsfrei
  • Batterie: Lithium-Eisenphosphat-Technologie
  • Gewicht: 700 kg Leergewicht
  • Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
  • Reichweite: max. 150 km
Elektro-Trabant von CITYSAX

Aber natürlich können Fahrzeuge mit dem Umbausatz von Matthias Bähr ebenfalls für die THG-Quote registriert werden. Denn entscheidend ist ja die Eintragung als vollelektrisches Fahrzeug in der Zulassung. Natürlich sind auch die anderen Fahrzeuge (wie beispielsweise der MiC7é-Roadster) von Matthias längst für die THG-Quote registriert.

Elektromotorrad? – Sowas gibt’s!?

Eigentlich auf fast jeder E-Mobilitäts-Veranstaltung werde ich immer noch ungläubig angeschaut, wenn Besucher meine Zero sehen. Denn fast immer erreicht mich dann die Frage „Elektromotorräder? Sowas gibt’s?“. Klar gibt es die – schon über 10 Jahre!

Spätestens wenn dann die Frage nach der Reichweite beantwortet ist, kommt die Frage nach den Kosten. Meine Antwort lautet dann: „Durch die THG-Quote verdient mein Motorrad Geld für mich„. Die Kosten sind damit komplett gedeckt und es bleibt noch etwas übrig.

Zero S (2020)

Mittlerweile gibt es ja nicht nur Zero, sondern auch E-Motorräder zahlreicher anderer Hersteller wie Harley Davidson, Energica oder Brammo. Und selbstverständlich sind diese alle für die THG-Quote berechtigt.

Das Mini-Nutzfahrzeug – der ARI

ARI Motors aus Borna kennen wohl die wenigsten. Aber die vielseitigen Elektrotransporter und Elektromopeds sind genau die Fahrzeugklasse, die wir eigentlich bräuchten. Die Städte sind überladen mit riesigen SUVs und kleine effiziente Fahrzeuge sparen eben nicht nur Ressourcen, sondern auch Platz.

ARI Motors Elektrofahrzeuge – elektrische Vielseitigkeit

Was hier neben der Größe der Fahrzeuge besonders ist, ist die Höhe der Auszahlung. Denn diese Fahrzeugklasse gehört mehrheitlich zur Kategorie der Nutzfahrzeuge und entsprechend gibt es beispielsweise bei Elektrovorteil mindestens 525€ pro Jahr!

Technische Daten des ARI 458

  • Vmax: 80 km/h
  • Leistung: 7,5 kW
  • Nutzlast: 531-648 kg
  • Reichweite: 120 – 495 km
  • CO2-Emission: 0
  • Außerorts: 8,0 kWh/100 km
  • Kombiniert: 7,1 kWh/100 km
  • Innerorts: 6,2 kWh/100 km

Hoch auf dem gelben Wagen… der Streetscooter

Ist euch eigentlich bekannt, dass es den Streetscooter, den viele von der Post kennen, auch für Privatkunden und andere Institutionen gibt? Tatsächlich hatte ich auch eine Anfrage von einem kleinen Unternehmen, die einen Streetscooter in der Flotte haben und daher möchte ich dieses Fahrzeug hier auch vorstellen.

Streetscooter im Firmenbesitz

Denn auch die moderne elektrische Postkutsche ist für die THG-Quote geeignet. Wichtig ist hier eigentlich nur, ob das Fahrzeug als PKW oder Nutzfahrzeug zugelassen ist. Denn das ergibt schon einige 100€ Differenz bei der Auszahlung.

Fazit

Ich fand es wirklich spannend, welche Fahrzeuge für die THG-Quote in Frage kommen. Natürlich gibt es auch deutlich mehr, denn E-Mopeds mit freiwilliger Zulassung oder beispielsweise zahlreiche CityEL stehen noch in den Garagen dieses Landes und warten auf eine Registrierung.

Solltet ihr euch fragen, ob euer Fahrzeug für die THG-Quote zugelassen ist, dann schreibt mir gerne eine Nachricht. Wenn es rein elektrisch fährt, sind wir der Auszahlung schon einen guten Schritt näher.

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Das Aufwachen der Händler – ein Erfahrungsbericht aus der THG-Vermittlung

Seit nun einigen Monaten berate ich Autohäuser, Importeure, Versicherungen und Hersteller bezüglich der THG-Quotenvermittlung. Natürlich gibt es dabei einige Fragen und Überraschungen, die ich hier gerne einmal darlegen möchte.

Die größte Überraschung und Erfahrung für mich war aber, dass viele Händler die Vermittlung ablehnen oder bisher noch gar nicht im Fokus hatten. Das ist schade, denn gerade Neukunden im Elektrobereich haben sich mit der Thematik oft noch nicht beschäftigt und laden viel zu schnell bei einem Anbieter mit – sagen wir mal – zweifelhaften AGB.

Warum überhaupt die Beratung?

Bei den Werkstatt- und Inspektionsbesuchen für meine elektrischen Fahrzeuge ist mir aufgefallen, dass ich von Seiten der Händler keine Rückmeldung zur THG-Quote erhalten hatte. Bei zielgerichteten Fragen danach wurde mit den Schultern gezuckt oder schlicht vom Thema abgelenkt. In meinem Fall war das kein Problem, aber besonders Neukunden sollten doch eher abgeholt werden?

Infolgedessen habe ich mich weiter mit der Thematik beschäftigt und Angebote geschnürt. Dabei hatte ich auch im Blick, dass die Händler mehrere Möglichkeiten zur Auswahl haben sollten und im Idealfall die Vermittlung nicht aus reiner Nächstenliebe durchführen. Also musste noch eine Provisions-Vereinbarung gefunden werden.

Ein besonders wichtiger Punkt war dabei die Adaption der digitalen Affiliate- in die physische analoge Welt. Dies ist mir in vielen Gesprächen mit sogenannten QR-Codes gelungen. Aber auch da gab es recht schnell negative Erfahrung, die es auszumerzen galt.

Was war meine Erwartungshaltung?

Glücklicherweise konnte ich direkt mit Lutz Förster einem erfahrenen E-Mobilisten und Rollerhändler über die Thematik sprechen. So sprachen wir bei einem wirklich sehr leckeren Kaffee über die Wünsche und Forderungen der Kunden und natürlich der Händler. Dabei stellte sich heraus, dass meine Vorstellung der Provisionshöhe nicht unbedingt deckungsgleich war und die bereits reduzierte Anforderung zur Beantragung auch längst nicht realistisch umsetzbar war.

Was ist also final aus meiner ersten Erwartung übrig geblieben? Ganz grob lässt sich das so zusammenfassen:

Kostenlose Erstberatung

Das ist tatsächlich kein Problem, denn in einem ersten Schritt möchte ich ja die Händler im Prozess abholen und erste Vorschläge unterbreiten. Dort soll ein grundsätzlicher Service für die Neu-, Bestands- und Geschäftskunden erarbeitet werden.

Die Höhe der Provision

Anfangs hatte ich keine Idee, wie überhaupt eine Provisionsverteilung möglich sei und habe entsprechend Ideen erarbeitet. In den ersten Gesprächen stellte sich aber schnell heraus, dass die vorgeschlagene Provision entweder zu gering, zu schwierig auszahlbar oder aufgrund der Höhe der Auszahlung an den Kunden gar nicht möglich war. Daher habe ich zwischenzeitlich insgesamt 4 verschiedene Modelle erarbeitet und zwei Anbieter gefunden, die eine dynamische Provision an Händler ausschütten können.

Die Krux mit der analogen Welt

Wahrscheinlich der schwierigste Punkt war die Adaption der digitalen in die analoge Welt. Meine Vorstellung mit QR-Codes war zwar grundsätzlich gut, aber in der Praxis aus folgenden Punkten nicht praktikabel:

  1. alle Codes müssen bei einem besseren Angebot neu gedruckt werden
  2. auf Sonderaktionen kann nicht schnell genug reagiert werden
  3. normale QR-Codes sind nicht catchy genug
  4. QR-Codes von der Stange entsprechend nicht den Corporate Identity der Händler und Firmen
  5. mit einem Code kann nicht auf mehrere Angebote mit verschiedenen Präferenzen verwiesen werden

Final habe ich aber dafür eine Möglichkeit gefunden, die eine Anpassung an nahezu alle Wünsche abdeckt. Hier werde ich euch auch noch ein paar Beispiele zeigen:

Beispiele für QR-Codes mit Corporate Identity

Feedback nehme ich ernst – was ist entstanden?

Anhand der QR-Codes sieht man ja bereits eine Entwicklung hin zu den Kundenanforderungen. Unabhängig davon habe ich weitere Möglichkeiten geschaffen, die Geschäftskunden helfen, mit der THG-Quote zu werben, Kompetenz und Service auszustrahlen und dennoch kaum oder keinen Aufwand dafür aufwenden müssen.

Welche THG-Optionen gibt es?

Insgesamt habe ich den Markt nach verschiedenen Anbietern abgesucht und zwischenzeitlich aus den mehr als 500 Anbietern vier authentische Anbieter herausgesucht, bei denen

  1. ein kompetenter Ansprechpartner bereitsteht
  2. keine Fallstricke in den AGB lauern
  3. verschiedene Provisionsmodelle möglich sind
  4. iFrames oder individuelle Landingpages möglich sind
  5. ein FullService abgedeckt werden kann und
  6. eine möglichst hohe und transparente Auszahlung erzielt wird

Ich biete den Händlern im konkreten Fall einen Anbieter mit sehr hoher Auszahlung (auch für Ladestationen), einen attraktiven Sofortzahler innerhalb von 24 Stunden, einen nachhaltigen Anbieter und natürlich einen Anbieter explizit für Händler an. Im letzteren Falle ist das Angebot tatsächlich in intensiver Zusammenarbeit mit Feedback der Händler und Versicherungen entstanden.

Wie sieht die Zukunft aus?

Aktuell herrscht am Markt eine angespannte Versorgungssituation – das spüren alle Händler. Dennoch sehe ich an den Verkaufszahlen, dass sowohl E-Roller als auch E-Autos boomen. Aktuell wird zudem in den Medien der Bereich der (halb)-öffentlichen Ladestationen gepusht. Und natürlich erhalte ich auch stets positives Feedback, wenn ich die höhere Quote für E-Nutzfahrzeuge und E-Busse anspreche.

Bis zum Jahr 2030 erwarten Experten noch weiter steigende Verkaufszahlen und auch steigende Umlagen, die sich beim Privat- und Geschäftskunden in steigenden Quotenerlösen zeigen werden. Besonders spannend dabei ist, dass Kundentreue sich zukünftig bei besonders kompetenten und serviceorientierten Händlern zusätzlich auszahlt. Die Zukunft bleibt spannen – gestalten wir sie mit!

Fazit

Ich fand es wirklich spannend, wie die ersten Kunden aktiv die Anforderungen an ein spezielles Angebot mitgestaltet haben. So viel Feedback gibt es eben erst, wenn man praktisch am Kunden agiert und so Prozesse aktiv mitgestaltet. Dennoch schlafen wir im Team nicht und haben noch viele gute Ideen in der Pipeline.

Aktuell erhalten wir viel Feedback von den Kunden, was man denn mit der ausgezahlten Quote anstellen soll. Daher wird es hier demnächst auch noch einen Ratgeber zum nachhaltigen Investieren der THG-Quote geben.

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Tipp zur THG-Quote – freiwillige Zulassung von E-Mopeds

Bild von Trinity_Elektroroller auf Pixabay

Ich habe bisher noch nie auf ein „Ey, du hast keine TÜV-Plakette dran!“ – mit einem „Ich brauche keinen TÜV!“ geantwortet. Aber tatsächlich stimmt das bei unserem NIU-Roller, denn die Kategorie L1e-B benötigt eben keine Hauptuntersuchung. Im folgenden schreibe ich in der WIR-Form, denn die Erlebnisse habe ich mit meiner Freundin durchgestanden.

Welche Gründe sprechen für eine Zulassung?

Tatsächlich haben uns direkt mehrere Gründe zu einer freiwilligen Zulassung bewogen, die ich hier kurz darstellen möchte.

  1. kein Kennzeichen-Wechsel mehr im Februar
  2. mehr Sicherheit im Straßenverkehr – endlich kein „bäh, blöder 45er Roller!“ mehr
  3. sammeln von schadenfreien Jahren in der Versicherung
  4. Vollkasko optional möglich
  5. weniger Gebühren für die Versicherung und
  6. THG-Quote möglich

Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass die Akzeptanz im Straßenverkehr mit einem „richtigen“ Kennzeichen deutlich besser geworden ist. Wir wurden in den letzten 300 km weder bedrängt, noch geschnitten oder beleidigt.

Wie lange dauert eine Zulassung und wie läuft das ab?

Wer bereits ein Versicherungskennzeichen für seinen Roller oder sein Moped hat, kennt das einfache Verfahren ja bereits. Eine Zulassung ist entsprechend etwas umfangreicher, da ihr auf die Zulassungsstelle müsst und einmal ein Kennzeichen prägen lasst. Damit ihr aber keine bösen Überraschungen erlebt, schildere ich hier einmal meine Erlebnisse.

In unserem Fall handelt es sich um eine Zulassung eines bereits gebrauchten NIU, ein Neufahrzeug lässt sich etwas unkomplizierter zulassen.

Die Vorbereitung

Ich habe meine bisherige Versicherung kontaktiert und natürlich der Zulassungsstelle vorab eine Mail (ein Beispiel erhalten meine Kunden auf Anfrage und im Premium-Paket) gesandt. Dabei schildere ich unsere Absicht und erhalte recht schnell eine Rückmeldung. Im Detail hat mir meine bisherige Versicherung zugesagt, dass das Verfahren unlängst bekannt sei und ich nach Zulassung eine Kopie der Zulassung und mein bisheriges Versicherungskennzeichen zur Kündigung zurücksenden soll.

Die Zulassungsstelle hat mir via Mail bestätigt, dass das Verfahren auch dort bekannt sei und die Mitarbeiter*Innen mit dem Verfahren betraut sind. Entsprechend muss nur noch die maximale Breite des Platzes für das neue Kennzeichen am Roller vermessen werden und ggf. ein Wunschkennzeichen reserviert werden. Außerdem müsst ihr bei einer Kfz-Versicherung eine sogenannte eVB-Nummer beauftragen.

Unser NIU N-Pro mit neuem Kennzeichen

Die Zulassung

Der erste Termin bei der Zulassungsstelle war an einem Freitag um 11:45 Uhr angesetzt. Entsprechend muss ich ja nicht weiter beschreiben, dass wir ohne Zulassung und ohne Kennzeichen um kurz nach 12 auf einen weiteren Termin vertröstet wurden. (so viel zum Thema, dass der Ablauf bekannt sei!)

Tipp: nehmt unbedingt den Kaufvertrag und das CoC mit!

Beim eigentlichen Termin hatten wir aber einen sehr kompetenten Mitarbeiter, der mit folgenden Wünschen von uns konfrontiert wurde:

  1. E-Roller freiwillig zulassen
  2. NIU N-Pro (gibt es so nicht mehr und ist im COC als N1S deklariert)
  3. gerne ein E im Kennzeichen (Wichtig wenn ihr öffentlich laden wollt!)
  4. Kennzeichen nicht breiter als 22 cm
  5. keine HU notwendig

Nach dem Sammeln der Daten und dem Vorbereiten der Zulassung im System sind wir schon einmal unser Kennzeichen prägen gegangen. Hier zeigte sich leider ein Nachteil der NIU-Fahrzeuge mit dem geringen Bauraum für ein Kennzeichen. Da nur maximal 22 cm breite Kennzeichen in den Bereich passen, aber nur 24 cm breite Plaketten verfügbar waren, begann eine kleine Odyssee.

Letztendlich haben wir uns aber – um weiteren Aufwand und Stress zu ersparen – für ein 24er Kennzeichen entschieden und letztendlich Anpassungen an unserem NIU durchgeführt.

Das Ergebnis

Nachdem das neue Kennzeichen verbaut und das alte Kennzeichen nebst Kopie der Zulassung verschickt war, haben wir direkt eine Tour unternommen. Wie eingangs erwähnt, steigt die Akzeptanz nun sofort und es klappert natürlich auch weniger!

Dennoch haben wir es uns nicht nehmen lassen noch am gleichen Tag die THG-Quote für unseren Roller zu beantragen. Das haben wir bei Elektrovorteil.de durchgeführt, da wir hier bereits gute Erfahrungen gesammelt haben.

Die Kosten für die Zulassung

Hier müssen wir unterscheiden zwischen einmaligen Kosten für die Zulassung und dauerhaften Kosten/Einsparungen durch die freiwillige Zulassung. Im Folgenden sollen die Daten einmal grob – und natürlich exemplarisch für unseren Fall – dargestellt werden.

Die Zulassung

Insgesamt haben wir für die Zulassung bezahlt:

  1. Ausstellen der Zulassung und Erfassen der Daten: 44 EURO
  2. Erstellen eines Kennzeichens: 11 EURO
  3. Fahrt zur Zulassungsstelle: mit dem NIU geschenkt! 😉

Folgekosten oder Einsparungen

Bisher hat uns unsere Versicherung mit Teilkasko ca. 60 EURO im Jahr gekostet. Die neue Versicherung wird bei ca. 20€ liegen. Dazu kommt noch die THG-Quote von derzeit 290€. Oder teilweise sogar noch mehr – siehe Vergleich.

Insgesamt ergibt sich für uns eine Rückzahlung von ca. 350 EURO pro Jahr und durch die Zulassung von ca. 300 EURO im ersten Jahr. Damit könnten wir für den NIU für ca. 30.000 km Strom laden.

Fazit

Wir würden es jederzeit wieder tun, auch wenn die eigentliche Prozedur etwas holprig war. Insgesamt entschädigt aber das enspanntere Fahren und die jährliche Rückzahlung enorm. Naja, und natürlich die Hinweise auf die fehlende TÜV-Plakette, die ggf. zu einem angenehmen Gespräch überleitet.

Solltet ihr ähnliche Erfahrungen mit der Zulassung gemacht haben oder generell Fragen zum Ablauf haben, dann schreibt mir gerne eine Nachricht oder einen Kommentar.

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Über 400€ durch THG-Quotenhandel

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die meisten von euch dürften von der THG-Quote noch nie etwas gehört haben. Wenn ihr jedoch ein komplett elektrisches Fahrzeug besitzt, dann solltet ihr hier genau lesen, denn ansonsten entgeht euch bares Geld.

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Grundsätzlich könnt ihr das so verstehen: ihr spart durch euer Elektrofahrzeug CO² und erhaltet dafür eine pauschale Prämie – ein rechnerisches Treibhausgas-Guthaben (THG), welches ihr an ein Unternehmen verkaufen könnt, die es benötigen, damit deren CO²-Bilanz sinkt. 

Das coole hierbei ist, dass für euch als Privatkunden der Antrag richtig simpel ist und ihr – sogar steuerfrei – extra Geld kassieren könnt. Im Grunde funktioniert das Verfahren so:

  1. Melde dich auf der Webseite eines Anbieters für dein Fahrzeug an
  2. Lade deinen Fahrzeugschein hoch um deine Quote zu verkaufen
  3. Wähle deine Prämie für die Quote
  4. danach erfolgt eine Prüfung deiner Unterlagen (handelt es sich wirklich um ein E-Fahrzeug?)
  5. du bekommst eine Vorgangsbestätigung
  6. du kannst final deine THG-Prämie einlösen

Wer sich genau darüber belesen kann, schaut idealweise einfach hier rein, denn dort habe ich das Verfahren und die Anbieter noch einmal vollumfänglich dargestellt.

Gibt es auch Vorteile für Unternehmen? (B2B)

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Natürlich können auch Unternehmen von der Quotenregelung profitieren. Dabei meine ich nicht die Firmen, die bereits eigene Flotten vermarkten können, sondern es ergeben sich auch Vorteile für:

  1. Autohäuser / Motorrad-Anbieter
  2. Werkstätten
  3. Verleiher von elektrischen Fahrzeugen

Hier kann beim Kauf einen reinelektrischen Fahrzeuges explizit ein Service angeboten werden, welcher dem Kunden die Beantragung der THG-Prämie abnimmt. Dadurch ergeben sich Vorteile, welche die Kundenzufriedenheit weiter steigern. Wahlweise könnten dem Kunden oder der Kundin folgende Leistungen angeboten werden:

  1. Rabatt auf das Fahrzeug
  2. kostenlose oder reduzierte Inspektionen
  3. Zulassung und Erstinspektion
  4. Ladekarte mit gewissen Guthaben
  5. Leasing zum „Nulltarif“
  6. uvm.

Der Umfang der Dienstleistungen oder der Rabatte richtet sich natürlich nach der Höhe der THG-Prämie. Da die Höhe der Auszahlung und die Zusatzleistungen aber kaum überschaubar sind, gebe ich gerne Hinweise auf geeignete Anbieter. Ich selbst stehe mit vielen Anbietern in direkten Kontakt.

Übrigens habe ich mittlerweile die Information, dass auch elektrische Roller und Mopeds der 45 km/h-Klasse mit einem Trick für die THG-Quote berechtigt sind. Aufgrund der niedrigen Einstiegspreise ergeben sich hier interessante Möglichkeiten für Unternehmen.

Sollte euch diese Erweiterung des Geschäftsfeldes interessieren, so schreibt mir gerne eine Mail an:

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