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E-Mobilität

THG-Quote für Motorroller vor dem Aus?

Freiwillige Zulassung für 45 km/h-Fahrzeuge gestorben?

Tipp: Hier gibt’s die aktuellen Top-THG-Deals.

Kaum jemand wird verneinen können, dass besonders elektrische Kleinfahrzeuge wie Roller, Motorräder oder Kabinenroller nicht nur sehr viel Platz einsparen, sondern natürlich auch besonders sparsam mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umgehen. Natürlich ist besonders diese Fahrzeugklasse auch erschwinglich, was sich auch an den Zulassungszahlen verdeutlicht. Dennoch schlagen beispielsweise E-Kabinenroller in der Anschaffung deutlich vergleichbare Verbrennermodelle.

Nicht verwechseln mit Kleinstfahrzeugen nach der eKFV, denn diese sind grundsätzlich ausgenommen von der freiwilligen Zulassung:

Zitat eKFV §1 (1):
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen.

Wie ich jedoch bereits in meinem Blogbeitrag hier berichtet hatte, konnte mit einem „Trick“ auch das nur regional förderfähige Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h die THG-Quote erhalten. Die Modelle mit einer „bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h“ erhalten ja ohnehin eine Zulassung und damit die Quote.

Aktuell verdichten sich jedoch die Rückmeldungen, dass seitens der Politik aktiv gegen diese legitime Vorgehensweise gehandelt wird bzw. werden muss und somit viele Neukunden keine Zulassung erhalten und entsprechend auf die Quote verzichten müssen. 

So lief es bisher ab

Grundsätzlich war das Vorgehen bei einer freiwilligen Zulassung seit Jahren bekannt. Die E-Fahrzeugbesitzer müssen mit einer Versicherung sprechen und eine elektronische Versicherungsbescheinigung erhalten (eVB), ein CoC-Dokument (Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung)) und einen Kaufvertrag vorhalten und final natürlich einen Termin bei der Zulassungsstelle erhalten. Klingt einfach, ist es aber nicht!

Ich habe es im Selbstversuch getestet und dabei meinen NIU-Roller umgemeldet bzw. freiwillig zugelassen. Meine Erfahrungen habe ich in diesem Blogbeitrag geschildert. Die Vorteile dabei sind mannigfaltig, denn neben der THG-Quote versprechen diese beispielsweise auch deutlich mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Hier eine grobe Übersicht:

  1. kein Kennzeichen-Wechsel mehr im Februar
  2. mehr Sicherheit im Straßenverkehr – endlich kein „bäh, blöder 45er Roller!“ mehr
  3. sammeln von schadenfreien Jahren in der Versicherung
  4. Vollkasko optional möglich
  5. weniger Gebühren für die Versicherung

Die Praxiserfahrung zeigt dabei, dass dies keine Wunschvorstellungen sind, sondern dass sich das Fahrgefühl deutlich gebessert hat. Bis auf die Tatsache, dass man gelegentlich auf die fehlende TÜV-Plakette angesprochen wird – von Passanten oder dem Ordnungsamt. 😉

Kein E-Kennzeichen bei E-Rollern!

Erschüttert melden mir aktuell viele User in Foren und auch via Mail, dass diese kein E im Kennzeichen erhalten dürfen. Ein User hat dies dabei besonders passend ausgedrückt:

„Auf dem Weg zur Zulassungsstelle stand an der Ampel ein dicker BMW mit 4 fetten qualmenden Auspuffrohren vor mir. Dieser war anscheinend ein PlugIn-Hybrid, denn es prangte ein dickes E im Kennzeichen. Bei der Zulassung meines NIU-Rollers wurde mir dann das E untersagt. Sieht so die E-Mobilitätsförderung in Deutschland aus?“

Ich hatte daher einmal recherchiert und auch auf der Zulassungsstelle nachgefragt und dabei sehe ich die Aussage bestätigt. Das E im Kennzeichen eines E-Rollers mit freiwilliger Zulassung kann nicht gewährt werden, da diese Fahrzeug-Kategorie im Elektromobilitätsgesetz nicht vorgesehen ist. Bereits hier verhärtet sich der Verdacht, dass bei der Erstellung der Gesetzesgrundlage die freiwillige Zulassung nicht beachtet wurde.

Für alle, die der juristische Hintergrund interessiert:

Dass es keine E-Kennzeichen für L1e-Fahrzeuge gibt, liegt daran, das das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (EmoG), in dem die E-Kennzeichen geregelt sind, in §1 explizit die Fahrzeugklassen nennt, für die es angewandt wird.

War es das mit der kleinen Förderung für E-Mopeds?

Diskutiert wird aktuell, ob es überhaupt noch die Möglichkeit geben wird, die freiwillige Zulassung durchzuführen. Zwar gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gesetzliche Grundlage für ein Untersagen der Zulassung, aber aktuelle Medienberichte decken sich mit Kunden- und Händlerfeedback.

So arbeitet das von der FDP geführte Bundesverkehrsministerium Medienberichten zufolge derzeit an einer Neufassung der Zulassungsverordnung, um das „Schlupfloch“ der freiwilligen Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge zu schließen. Dies wurde mir auf Nachfrage bei einigen Zulassungsämtern auch bestätigt. Allerdings sind Inhalte der Verhandlungen weitestgehend unbekannt. Außerdem wird aktuell bei sehr vielen Zulassungsämtern eine andere Strategie durchgeführt: die formale Ablehnung aus einem Wildwuchs von nicht eingehaltenen Vorgaben. Bestätigt hat sich dies beispielsweise auch von der (ebenfalls von der FDP geführten) Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, denn dort sind laut Medienberichten ganz offiziell Zulassungsstellen angewiesen worden, die freiwillige Zulassung von E-Scootern und co. abzulehnen.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind das die häufigsten Ablehnungsgründe für eine freiwillige Zulassung, die uns von Usern und Händlern zugeleitet wurden:

  1. „freiwillige Zulassung“ heißt, dass diese für Zulassungsstellen freiwillig sei
  2. Bauartbedingt passe das benötigte Kennzeichen nicht an den Roller (häufig werden ausschließlich 28 cm breite Kennzeichen vergeben)
  3. Ohne ein E im Kennzeichen dürfe man nicht am Straßenverkehr teilnehmen
  4. Benötigt werde zwingend eine TÜV-Plakette
  5. Das Fahrzeug müsse vorgeführt werden, damit die Kennzeichenbeleuchtung geprüft werden könne (stimmt aber tatsächlich!)
  6. Für Kunden mit Moped-Kennzeichen: eine doppelte Zulassung sei nicht möglich
  7. Freiwillige Zulassung können seitens der Zulassungsstellen beliebig verschoben werden (Personalmangel)
  8. Der Datenabruf vom Kraftfahrtbundesamt sei nicht möglich
  9. Es sei eine vorherige Prüfung durch einen Sachverständigen notwendig
  10. Der Kaufvertrag sei ungültig, da dieser auf den Tag der Zulassung terminiert werden solle

Bis zu 300€ pro Jahr für den E-Roller möglich

Derzeit ist es noch möglich auf Antrag gemäß §3 III Nr. 3 FZV eine Zulassung für Kleinkrafträder bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h durchzuführen. Beachtet werden sollte hier jedoch, dass auf die Ausgabe einer TÜV-Plakette gemäß § 29 StVZO verzichtet wird. Es wird folgend eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt und das CoC-Papier mit dem Datum der Erstzulassung und einem offiziellen Stempel versehen. Dieses gilt dann analog dem ehemaligen KFZ-Brief als Zulassungsbescheinigung Teil II. Ausschlaggebend für die Beantragung der THG-Quote ist dann die Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Vermerk „Elektro“ im Feld P.3.

Fazit

Obwohl die freiwillige Zulassung oft als Schlupfloch diffamiert wird, stellt diese doch ein legales Mittel zur Förderung von Rollern, Kleinstfahrzeugen – und kleinen Nutzfahrzeugen dar. Nicht ohne Grund boomen E-Roller und deren Zulassungszahlen hat sich seit 2022 fast vervierfacht! Ernüchternd sind die Zahlen dennoch, denn „nur“ 8.026 Elektroroller wurden 2022 in Deutschland neu zugelassen.

Bezugnehmend auf das engagierte Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 15 Mio. Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen und den Verkehrssektor massiv umzugestalten, kommen die aktuellen Entwicklungen eher einem Bremsklotz gleich. Gab es bei euch ähnliche Probleme bei der freiwilligen Zulassung? Dann schreibt uns gerne in die Kommentare!


Quellen:

https://elektrovorteil.de/blog/posts/thg-pramie-jetzt-auch-fur-kleinkraftrader

https://sparmanufaktur.de/freiwillige-zulassung-von-e-mopeds/

https://www.spiegel.de/auto/e-bike-kaufen-oder-e-roller-extrageld-dank-thg-quote-auch-fuer-fahrer-kleiner-e-fahrzeuge-a-dd69fcff-ccd9-4500-9f6e-35b41188ae7a

https://efahrer.chip.de/news/thg-praemie-fuer-e-roller-vor-dem-aus-darum-sollten-sie-nicht-mehr-lange-fackelneln_109043

https://www.electrive.net/2023/02/01/zulassung-von-e-rollern-hat-sich-2022-fast-vervierfacht/

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